In der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2009 erklärte Herr Geck, das die Stellplatzverordnung für den Investor nicht greift. Wir haben uns die Stellplatzverordnung nochmal angesehen. Hier ein Auszug der Stellplatzverordnung wie diese auf der Homepage aktuell veröffentlich ist:
7.
Krankenanstalten
7.1
Universitätskliniken
1 Stpl. je 2 Betten
50
7.2
Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung
1 Stpl. je 3 Betten
60
7.3
Krankenanstalten von örtlicher Bedeutung
1 Stpl. je 4 Betten
50
7.4
Sanatorien, Kuranstalten, [Weiterlesen ...]