Die Kellerstraße
Die Kellerstraße liegt an einem steilen Hang mit einseitiger Bebauung. Anfangs behauptete das planende Büro Strunz, dass der Hang abrutscht. Diese Behauptung musste fallen gelassen werden, weil einer der Anlieger mit Hilfe eines Bauingenieurs diese Behauptung wiederlegte und mit dem Planer gesprochen hatte. Daraufhin kam am nächsten Tag noch einmal ein Gutachter und stellte fest, dass der Hang nicht rutscht. Somit konnte eine unsinnige Sicherung mit Gabionen verhindert werden.
Die Planung des Büro Strunz sieht nun in Teilbereichen eine Böschungssicherung vor, um die Straße, die schon immer so gehalten hat, zu stützen. Diese Planung fordert einen Bodenaustausch, der nicht ganz unbedenklich ist, da gewachsener Boden bis zu einer Tiefe von fünf Metern abgetragen werden soll. Diese Bedenken wurden von einem eidesstattlichen Gutachter bestätigt, den die IG Kellerstraße beauftragte.
Zu Rate gezogene Straßenbauingenieure haben uns ferner aufgezeigt, wie man in der Detailplanung diesen Bodenaustausch vermeiden und weitere Kosten einsparen kann. Dies würde wiederum zu einer Einsparung von ca. 95000,00 EUR führen. Die Planung indes sieht Kosten von 264.356,00 EUR zzgl. Planungshonorar 21500,00 nur für die Straße vor (laut einer Aufstellung der Gemeinde).
Würde der Kanal nicht in die Straße verlegt , wäre es ausreichend, Teilbereiche zu sanieren. Wir schätzen, dass man dann sogar mit max. 130000,00 EUR für die Straßenbaukosten auskommen könnte.
Auch hier sei angemerkt, dass reduzierte Baukosten zu einem niedrigerem Honorar eines Planers führt.